Beschreibung
Verkauft wird hier in dieser Auktion:Revue Thommen Airspeed XLarge Pioneer Chrono Armbanduhr,Edelstahl, gebraucht, 43,5mm Durchmesser, Automatik Werk Valjoux 7750, Wasserdichte:10 Bar (100 m) ab Werk,die Uhr funktioniert,mit original Box und den originalen abgebildeten Papieren,UVP: 3000,- €, Lieferumfang: Revue Thommen Uhr, Revue Thommen Aufbewahrungsbox, alle Dokumente,die Uhr wurde selten getragen und hat nicht vermeidbare Tragespuren am Gehäuse und Armband sowie eventuell an der Lünette, alle original Dokumente vorhanden,die Uhr ist im OriginalzustandDen Zustand entnehmen Sie bitte den Fotos,Gerne Abholung oder Wertversand für Uhren/Schmuck (ist Teuer = 45 €). Mir wäre es lieber die Uhr wird abgeholt!Alle Angaben sind unverbindlich, ohne Gewähr, Vorbehaltlich Irrtümer und Schreibfehler.Zum Verkauf kommt nur der oben beschriebene Artikel, nichts weiteres was auf den Fotos zu sehen ist.! Der Markenname dient nur zur Artikelbeschreibung und wird nur dafür verwendet ! Der BGH hat mit Urteil vom 20.01.2005 mit AZ: ZR 34/02 & rpar. entschieden, dass ein Dritter einen fremden Markennamen benutzen darf, um seine eigene Ware zu beschreiben. Keine Garantie, Rücknahme und/oder Umtausch, der Verkauf läuft ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung! Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus!!Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.!!!! Ich behalte mir rechtliche Schritte gegen denjenigen vor, der diese Auktion gewonnen hat und somit der Käufer des o.g. Artikels ist und den geschlossenen Kaufvertrag nicht einhält !!! Der Artikel muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt und ggf. abgeholt werden, sonst wird der Kaufvertrag für unwirksam erklärt und der Kauf storniert. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter/Käufer ausdrücklich damit einverstanden.Und nun wie immer der leidige Satz: Laut BGH-Urteil vom 07.11.2001, AZ. VII ZR 13/01 ? ?Ricardo-Fall? ist eine eBay - Auktion ein wirksamer Kaufvertrag. Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies ist keine gewerbliche Auktion. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB, auf die ihm gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig verzichtet und kein Rücktrittsrecht genießt, d.h. eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Die Ware wird so wie sie ist verkauft, ausdrücklich unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Ich besitze nicht die Fach- und Sachkenntnis eines Herstellers oder Fachgutachters,um für mich unsichtbare Mängel zu erkennen. Die Beschreibung wird von mir nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und beinhaltet keinen Anspruch auf Perfektion. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. per Sofort-Kauf gelten alle evtl. Mängel als akzeptiert. Keine Nachverhandlungen. Bei Nichtabnahme des ersteigerten Artikels ist eine Vertragsstrafe von 30 % des Ersteigerungspreises an den Verkäufer zu zahlen. Die Abholung und Bezahlung des Artikels, muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Detaillierte Fragen bitte vor Abgabe eines Gebotes stellen oder fachkundige Informationen an entsprechender Stelle einholen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr auch für verkaufte Gebrauchtware. Nach Abgabe des Gebotes bzw. per Sofortkauf erklärt sich jeder Bieter mit dieser Klausel einverstanden und erkennt diese an!!!!! Viel Spaß beim bieten/kaufen
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